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Amt für Versorgung und Rehabilitation
Amt für Versorgung und Rehabilitation
BUCHSTABEN: A - God
Kriegsstraße 23/25
76133 Karlsruhe
Amt für Versorgung und Rehabilitation
BUCHSTABEN: Goe - K
Kriegsstraße 23/25
76133 Karlsruhe
Amt für Versorgung und Rehabilitation
BUCHSTABEN: L - Schaefe
Kriegsstraße 23/25
76133 Karlsruhe
Amt für Versorgung und Rehabilitation
BUCHSTABEN: Schaeff - Z
Kriegsstraße 23/25
76133 Karlsruhe
Schwerbehindertenrecht nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch SGB IX
Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist, sollte seine Ansprüche nach dem Schwerbehindertenrecht überprüfen lassen.
Zuständig für die Antragsbearbeitung für Berechtigte mit Wohnsitz im Stadt- oder Landkreis Karlsruhe ist das Landratsamt Karlsruhe - Amt für Versorgung und Rehabilitation
Eine persönlich Beratung gibt es in der Anlaufstelle des Amts für Versorgung und Rehabilitation in der Ritterstr. 9. Zu finden ist diese vom Ettlinger Tor her kommend am Ende der 2. Fußgängerbrücke über die Kriegsstraße neben einer Apotheke (Höhe Ritterstraße, südliche Richtung).
Sprechzeiten in der Anlaufstelle Ritterstr. 9:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 8.00 -12.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00 17.00 Uhr.
(Dienstag geschlossen)
Antragsformulare für Erstanträge und für Änderungen
- gibt es in dieser Anlaufstelle,
- können telefonisch angefordert werden unter der Telefonnummer 0721/936 - 73 26,
- händigen die Sozialämter und Bürgerbüros der Stadt Karlsruhe und der Städte und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe aus,
- haben die Vertrauensleute der Schwerbehinderten in Betrieben und Dienststellen,
- können Sie hier herunterladen.
Über Anträge kann wesentlich schneller entschieden werden, wenn Sie selbst Ihren Haus- und/oder Facharzt um Aushändigung dort vorhandener ärztlicher Befunde (eigene Befunde, Facharztberichte, Krankenhaus-, Kur-, REHA-Berichte usw.) bitten und Kopien hiervon dem Antrag gleich beifügen. Oft genügt ein unbearbeiteter Computerausdruck.
Auch schon vorliegende aktuelle ärztliche Befunde oder beigezogene Pflegegutachten, Rentengutachten, Gutachten der Agentur für Arbeit oder einer Berufsgenossenschaft sind hilfreich.
Eine eventuell erforderliche ergänzende Sachaufklärung veranlasst das Amt für Versorgung und Rehabilitation.
Das Amt entscheidet abschließend über die Behinderung, den Grad der Behinderung (GdB) und gegebenenfalls über weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, und zwar über die Merkzeichen
- G (Nachteilsausgleiche im Nahverkehr / bei der Kfz-Steuer wegen erheblicher Gehbehinderung),
- Gl (Nachteilsausgleiche im Nahverkehr/bei der Kfz-Steuer wegen Gehörlosigkeit),
- B (Freifahrt für eine Begleitperson, wenn eine Berechtigung zur Mitnahme besteht),
- aG (Parkerleichterung wegen außergewöhnlicher Gehbehinderung, z..B. Querschnittgelähmte),
- H (Nachteilsausgleiche wegen Hilflosigkeit, Notwendigkeit dauernder Hilfe in erheblichem Umfang),
- RF (Rundfunkgebührenbefreiung und Sozialtarif für Telefonanschlüsse),
- Bl (Blindheit),
- 1. Kl. (nur für Kriegsbeschädigte und BEG-Entschädigungsberechtigte). Zur Erklärung der Merkzeichen geht es hier.
Grundlage für diese Entscheidung bilden die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze". Zu beachten ist, dass einzelne GdB-Grade nicht einfach addiert werden dürfen, sonst würden 10 belanglose Gesundheitsstörungen mit einem GdB von je 10 zu einem Gesamt-GdB von 100 führen, was natürlich nicht möglich ist.
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigsten 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Falls ein solcher GdB zu erwarten ist (z. B. wegen einer bösartigen Tumorerkrankung oder wegen anderer Erkrankungen), kann dem Antrag gleich ein herkömmliches Lichtbild beigefügt werden (Bitte auf der Rückseite Name und Geburtstag vermerken).
Als Downloads stehen zur Verfügung:
- Erstantrag nach § 69 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) - Schwerbehindertenrecht [PDF: 43 KB]
- Ausfüllhilfe und Merkblatt zum Erstantrag Schwerbehindertenrecht (SGB IX),
- Änderungen nach § 69 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) - Schwerbehindertenrecht [PDF: 72 KB] Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen,
- Merkblatt bzw. Erläuterungen zum Bescheid (Erklärung der verschiedenen Merkzeichen),
- Versorgungsmedizinische Grundsätze


